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Neue Unterseite bei Google indexieren – für Filmemacher

Prüfe eine neue Showreel-, Leistungs- oder Referenzcase-Seite auf deiner eigenen Domain und trenne sie klar von der externen Player-Adresse.

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Das Academy-Video zeigt, wie du neue oder überarbeitete Seiten mit der URL-Prüfung kontrollierst und einen klaren nächsten Schritt festlegst.

Das Wichtigste in Kürze

Prüfe die eigene Seite statt der externen Player-URL

Eine neue Filmemacher-Unterseite sollte öffentlich erreichbar sein, HTTP 200 liefern und per Self-Canonical auf ihre eigene finale URL verweisen. Der Embed muss erreichbar sein, bleibt aber eine Medienquelle auf einem externen Host.

Ein interner Link aus Showreel, Leistung oder Case-Übersicht und die Website-Sitemap helfen bei der Entdeckung. Die URL-Prüfung ergänzt diese Basis, bestätigt aber weder Seiten- noch Video-Indexierung.

Showreel- oder Referenzcase-Seite vor dem Indexierungsantrag prüfen
01

Eigene Seiten-URL festlegen

Lege die endgültige HTTPS-Adresse deiner eigenen Showreel-, Leistungs- oder Referenzcase-Seite fest. Die externe Player-Adresse ist nur die Medienquelle.

02

Technik und Videoeinbettung prüfen

Prüfe HTTP 200, Self-Canonical, Indexierbarkeit und einen erreichbaren Embed, bevor du den Status in der Search Console kontrollierst.

03

Case-Link und Sitemap belegen

Verlinke die Seite aus deinem Showreel, einer Leistung oder einer Case-Übersicht und kontrolliere die eigene Website-Sitemap.

04

URL-Prüfung dokumentieren

Vergleiche indexierten Stand und Live-Test, stelle für die eigene Seiten-URL höchstens einen Antrag und notiere den Folgetermin.

Seite und Player sauber trennen

Ordne deine Case-URL und den Video-Host getrennt ein

Die Search Console prüft die eigene URL auf deiner bestätigten Domain. YouTube, Vimeo oder ein anderer Player-Host bleibt nur die eingebettete Medienquelle und wird nicht als eigene Website-URL eingereicht.

Vergleiche gespeicherten Stand und Live-Test erst, wenn Seitenkontext, Embed, Canonical und Indexierbarkeit passen. Dokumentiere danach höchstens einen Antrag und den nächsten Prüftermin.

URL-Prüfung und Status einer neuen Video-Unterseite dokumentieren

Video-Unterseiten-Indexierungscheck

Halte Seiten-URL, Embed und Folgestatus nachvollziehbar fest

Dokumentiere Seitentyp, eigene finale URL, Projekt- oder Leistungskontext, HTTP-Status, Self-Canonical, Indexierbarkeit, Embed, internen Link, Website-Sitemap, Live-Test, Antrag, Zuständigkeit und nächsten Kontrolltermin.

GalleryDock Academy als Einstieg in die Indexierung einer neuen Filmemacher-Unterseite
URL

Video-Unterseite festlegen

Eigene finale URL, Seitentyp Showreel, Leistung oder Referenzcase und Veröffentlichungsdatum notieren. Die Player-URL bleibt Medienquelle.

Technik

Seite und Embed belegen

HTTP 200, Self-Canonical, fehlende noindex-Sperren und den erreichbaren Embed auf der veröffentlichten Seite kontrollieren.

Sitemap

Interne Wege zur Case-Seite festhalten

Mindestens einen internen Link aus Showreel, Leistung oder Case-Übersicht und den Eintrag in der Website-Sitemap dokumentieren.

Status

Nachkontrolle planen

Indexierten Stand, Live-Test, Antragsdatum, Verantwortung und nächsten Kontrolltermin nachvollziehbar protokollieren.

Praxisbeispiel für Filmemacher

Einen Recruitingfilm-Case kontrolliert veröffentlichen

Eine kleine Videoproduktion veröffentlicht einen neuen Recruitingfilm-Case auf der eigenen Domain. Sie prüft genau diese Case-URL, HTTP 200, Self-Canonical, Indexierbarkeit und den erreichbaren Player – nicht die externe Player-Adresse.

Danach verlinkt das Team den Case aus einer passenden Leistung, kontrolliert die Website-Sitemap, vergleicht indexierten Stand und Live-Test und hält Antrag, Zuständigkeit und Folgetermin fest.

Die GalleryDock Academy vermittelt diesen Ablauf als manuelle, nachvollziehbare Entscheidungshilfe. Sie verbindet sich weder mit Filmwebsite, Video-Plattform noch Search Console, reicht keine URL ein und bestätigt keine Seiten- oder Video-Indexierung.

Häufige Fragen

Fragen zur Indexierung einer neuen Filmemacher-Unterseite

Welche URL prüfe ich statt der externen Player-Adresse?

Prüfe die veröffentlichte kanonische HTTPS-Adresse auf deiner eigenen Domain. Eine YouTube-, Vimeo- oder andere Player-Adresse ist nur die Quelle des eingebetteten Videos und nicht deine Case-URL.

Welche Voraussetzungen brauchen Filmwebsite und Property?

Die eigene Filmwebsite sollte öffentlich erreichbar und die passende Search-Console-Property bestätigt sein. Die neue Seite braucht eine endgültige URL und einen veröffentlichten Projekt- oder Leistungskontext.

Was prüfe ich auf einer Showreel- oder Case-Seite vor dem Antrag?

Kontrolliere HTTP 200, Self-Canonical, Indexierbarkeit, verständlichen Projekt- oder Leistungstext, einen erreichbaren Embed, einen passenden internen Link und den Eintrag in deiner Website-Sitemap.

Bestätigt ein erreichbarer Embed die Seitenindexierung?

Nein. Der erreichbare Player belegt nur, dass das Medium auf deiner Seite geladen werden kann. Seitenindexierung, Video-Indexierung und spätere Sichtbarkeit sind getrennte Prüfstände.

Was ist der Unterschied zwischen Seiten- und Video-Indexierung?

Die Seitenindexierung betrifft die URL auf deiner eigenen Domain. Ob ein eingebettetes Video zusätzlich als Videoergebnis erkannt wird, ist eine separate technische Prüfung und wird durch einen Seitenantrag nicht bestätigt.

Wie dokumentiere ich Status und nächsten Prüftermin?

Halte eigene URL, indexierten Stand, Live-Test, Antragsdatum, zuständige Person und nächsten Prüftermin fest. So bleibt der Ablauf nachvollziehbar, ohne eine Aufnahme oder einen festen Zeitraum vorauszusetzen.

Weiterlesen

Filmwebsite und Search Console weiter ordnen

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