Eigene Seiten-URL festlegen
Lege die endgültige HTTPS-Adresse deiner eigenen Showreel-, Leistungs- oder Referenzcase-Seite fest. Die externe Player-Adresse ist nur die Medienquelle.
Prüfe eine neue Showreel-, Leistungs- oder Referenzcase-Seite auf deiner eigenen Domain und trenne sie klar von der externen Player-Adresse.
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Das Wichtigste in Kürze
Eine neue Filmemacher-Unterseite sollte öffentlich erreichbar sein, HTTP 200 liefern und per Self-Canonical auf ihre eigene finale URL verweisen. Der Embed muss erreichbar sein, bleibt aber eine Medienquelle auf einem externen Host.
Ein interner Link aus Showreel, Leistung oder Case-Übersicht und die Website-Sitemap helfen bei der Entdeckung. Die URL-Prüfung ergänzt diese Basis, bestätigt aber weder Seiten- noch Video-Indexierung.

Lege die endgültige HTTPS-Adresse deiner eigenen Showreel-, Leistungs- oder Referenzcase-Seite fest. Die externe Player-Adresse ist nur die Medienquelle.
Prüfe HTTP 200, Self-Canonical, Indexierbarkeit und einen erreichbaren Embed, bevor du den Status in der Search Console kontrollierst.
Verlinke die Seite aus deinem Showreel, einer Leistung oder einer Case-Übersicht und kontrolliere die eigene Website-Sitemap.
Vergleiche indexierten Stand und Live-Test, stelle für die eigene Seiten-URL höchstens einen Antrag und notiere den Folgetermin.
Seite und Player sauber trennen
Die Search Console prüft die eigene URL auf deiner bestätigten Domain. YouTube, Vimeo oder ein anderer Player-Host bleibt nur die eingebettete Medienquelle und wird nicht als eigene Website-URL eingereicht.
Vergleiche gespeicherten Stand und Live-Test erst, wenn Seitenkontext, Embed, Canonical und Indexierbarkeit passen. Dokumentiere danach höchstens einen Antrag und den nächsten Prüftermin.

Video-Unterseiten-Indexierungscheck
Dokumentiere Seitentyp, eigene finale URL, Projekt- oder Leistungskontext, HTTP-Status, Self-Canonical, Indexierbarkeit, Embed, internen Link, Website-Sitemap, Live-Test, Antrag, Zuständigkeit und nächsten Kontrolltermin.

Eigene finale URL, Seitentyp Showreel, Leistung oder Referenzcase und Veröffentlichungsdatum notieren. Die Player-URL bleibt Medienquelle.
HTTP 200, Self-Canonical, fehlende noindex-Sperren und den erreichbaren Embed auf der veröffentlichten Seite kontrollieren.
Mindestens einen internen Link aus Showreel, Leistung oder Case-Übersicht und den Eintrag in der Website-Sitemap dokumentieren.
Indexierten Stand, Live-Test, Antragsdatum, Verantwortung und nächsten Kontrolltermin nachvollziehbar protokollieren.
Praxisbeispiel für Filmemacher
Eine kleine Videoproduktion veröffentlicht einen neuen Recruitingfilm-Case auf der eigenen Domain. Sie prüft genau diese Case-URL, HTTP 200, Self-Canonical, Indexierbarkeit und den erreichbaren Player – nicht die externe Player-Adresse.
Danach verlinkt das Team den Case aus einer passenden Leistung, kontrolliert die Website-Sitemap, vergleicht indexierten Stand und Live-Test und hält Antrag, Zuständigkeit und Folgetermin fest.
Die GalleryDock Academy vermittelt diesen Ablauf als manuelle, nachvollziehbare Entscheidungshilfe. Sie verbindet sich weder mit Filmwebsite, Video-Plattform noch Search Console, reicht keine URL ein und bestätigt keine Seiten- oder Video-Indexierung.
Häufige Fragen
Prüfe die veröffentlichte kanonische HTTPS-Adresse auf deiner eigenen Domain. Eine YouTube-, Vimeo- oder andere Player-Adresse ist nur die Quelle des eingebetteten Videos und nicht deine Case-URL.
Die eigene Filmwebsite sollte öffentlich erreichbar und die passende Search-Console-Property bestätigt sein. Die neue Seite braucht eine endgültige URL und einen veröffentlichten Projekt- oder Leistungskontext.
Kontrolliere HTTP 200, Self-Canonical, Indexierbarkeit, verständlichen Projekt- oder Leistungstext, einen erreichbaren Embed, einen passenden internen Link und den Eintrag in deiner Website-Sitemap.
Nein. Der erreichbare Player belegt nur, dass das Medium auf deiner Seite geladen werden kann. Seitenindexierung, Video-Indexierung und spätere Sichtbarkeit sind getrennte Prüfstände.
Die Seitenindexierung betrifft die URL auf deiner eigenen Domain. Ob ein eingebettetes Video zusätzlich als Videoergebnis erkannt wird, ist eine separate technische Prüfung und wird durch einen Seitenantrag nicht bestätigt.
Halte eigene URL, indexierten Stand, Live-Test, Antragsdatum, zuständige Person und nächsten Prüftermin fest. So bleibt der Ablauf nachvollziehbar, ohne eine Aufnahme oder einen festen Zeitraum vorauszusetzen.
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